Anwalt Gräfenhainichen
Anwältin Milde Gräfenhainichen


Honorarfragen

Wie bei jeder Dienstleistung stellt sich die Frage nach den Kosten auch bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes. Wie teuer ist die Beratung? Was kostet die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren?

Wenn Sie eine Beratung wünschen, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, schließe ich mit Ihnen eine Vereinbarung über die Höhe des Honorars. Rechnen Sie bei einer ersten Beratung mit Gebühren zwischen 50,00 und 190,00 € zzgl. UmSt. je nach Umgang und Schwierigkeit der Angelegenheit. Hinzu kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer.

Häufig folgt der Beratung auch der Auftrag zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Gebühr für die Beratung auf weitere für die Vertretung entstehende Gebühren angerechnet.

Die Höhe des Honorars bei einer Vertretung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Die Gebühren unterscheiden sich nach Wertgebühren und Rahmengebühren.

  • Bei Wertgebühren hängen die Gebühren vom Wert des Streitgegenstandes ab. Bei einer Zahlungsklage ist Gegenstandswert der geforderte Betrag. In vielen Fällen ist im Gesetz geregelt, wie der Gegenstandswert ermittelt wird. Zum Beispiel ist Gegenstandswert einer Ehescheidung das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Eheleute.

  • Rahmengebühren entstehen in vielen sozialrechtlichen Angelegenheiten, bei Ordnungswidrigkeiten und in Strafsachen.
Manchmal ist es für Anwalt und Mandanten zweckentsprechender, für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit eine Honorarvereinbarung zu schließen.

Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten für einen Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln aufzubringen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für außergerichtliche Vertretung und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen.

Ich bespreche mit Ihnen die Fragen des Honorars individuell und ausführlich. Scheuen Sie sich also nicht nachzufragen.

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