
Erbrecht
Nach einem Erbfall kommt es häufig zu Streit unter den Erben. Liegt ein Testament vor, beantwortet das nicht immer die Frage, wie die Auseinandersetzung zwischen den Erben erfolgen soll. Oft weiß man nicht sofort, was man eigentlich geerbt hat, womöglich nur Schulden?
Will man die Erbschaft ausschlagen, ist eine Frist von sechs Wochen zu beachten.
Abkömmlinge, die im Testament nicht bedacht sind, können den Pflichtteil vom Erben verlangen. Dieses Recht steht auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu. Die Durchsetzung oder die Abwehr dieser Ansprüche, je nach Blickwinkel, gehören zum Rechtsgebiet Erbrecht.
Bereits vor dem Erbfall sollten Sie sich Gedanken machen, wer Ihr Vermögen später erhalten soll. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, lassen Sie sich bereits vor der Errichtung eines Testaments beraten.









